Unterhalt für narzisstische Eltern

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Sobald die Eltern für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen können, werden, nach deutschem Gesetz, die Kinder unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Kinder narzisstischer Eltern. Allerdings ist es so, dass alles geprüft wird und die Kinder in der Regel nur dann zahlen müssen, wenn sie selbst genügend Geld haben. Doch Ausnahmen gibt es auch, die einfach nicht mit den Regeln konform sind und wo die Kinder letztendlich abermals übel bestraft werden – nur diesmal vom Staat.

Es ist zwar generell auch so, dass Eltern, die ihre Kinder nicht gewaltfrei erzogen und/oder die nicht für den Unterhalt ihres Kindes aufkamen, dann auch keine oder nur begrenzt Ansprüche gegen das Kind durchsetzen können, doch das Problem ist, man muss es erst einmal beweisen.

Bezüglich des Elternunterhalts ist es in den meisten Fällen wohl vernünftig, sich rechtlichen Beistand (RA oder kostenlose Rechtsberatung) zu suchen, um erst einmal zu klären, ob die Forderungen überhaupt rechtens sind.

Danach kann man dann entscheiden, was auf einen an RA- und Gerichtskosten zukommen würden und wie die Chancen stehen, dass man gewinnt oder verliert (Erfolgsaussicht der Klage etc.).

Generelles über Elternunterhalt findet man bei der Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-wann-muessen-kinder-fuer-pflegebeduerftige-eltern-zahlen-28892

Sie bietet auch diesen Ratgeber an:

Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale.

So leiden Kinder narzisstischer Eltern – und was man dagegen tun kann: Fakten, Adressen, Erklärungen, Hilfe und Selbsthilfe

Quelle:

Der obige Text stammt aus dem Buch So leiden Kinder narzisstischer Eltern – und was man dagegen tun kann.

Hier findet man neben eingehenden, aber leicht verständlichen, Erklärungen des Sachverhalts auch Adressen und Hinweise, die dem Einzelnen hilfreich sein können.

Ein Artikel-Verzeichnis mit vielen weiteren Beiträgen über Narzissmus findet man hier.

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Disclaimer (Haftungsauschluss) für diesen Artikel

Wichtiger Hinweis für Kinder narzisstischer Eltern und andere misshandelte Kinder, die noch unter 18 sind

Bildnachweis:

  1. Foto: NVP-Verlag
  2. Umschlag: NVP-Verlag
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